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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der shared mobility services GmbH.

gültig ab dem 01.02.2022


Genderhinweis:
Aus Gründen der Lesbarkeit verwenden wir in diesen AGB
ausschließlich die männliche Form. Sämtliche personenbezogene Bezeichnungen
meinen jedoch alle Geschlechter (m/w/d).

§1 Gegenstand

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung
zwischen dem Kunden, im Folgenden „Mitglied“, und der shared mobility services
GmbH als Anbieter der Plattform „carsharing-lehrte.de“, im Folgenden „SMS“,
bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung für das
CarSharing.

§2 Mitglied

Mitglied bei SMS können natürliche und juristische Personen sowie
Gewerbetreibende sein.

§3 Juristische Personen und Gewerbetreibende

Juristische oder gewerbetreibende Personen, die Mitglied auf der Carsharing
Plattform von SMS sind, können weitere Personen als Beauftragte (Fahrer)
ernennen. Diese Beauftragten können Fahrzeuge auf Kosten des Mitglieds buchen
und nutzen. Die dafür vorgesehenen Kosten sind der Preisübersicht zu entnehmen

Beauftragte Personen müssen bei der Nutzung der Carsharing Fahrzeuge
fahrtüchtig sein und die aktuell gültigen AGB achten. Das Mitglied hat für die
Fahrtüchtigkeit und Achtung der AGB durch die beauftragten Personen Sorge zu
tragen.

Das Mitglied haftet für Verschulden seiner Beauftragten wie für eigenes.

§4 Zugangsmittel

Als Zugangsmittel dient dem Mitglied sein eigenes Mobiltelefon oder ein
gleichartiges Gerät mit Internetverbindung, auf dem die Carsharing App von SMS
installiert und eingerichtet ist. Die SMS ist nicht zur Beschaffung eines geeigneten
Endgeräts für das Mitglied verpflichtet.

Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder beauftragte
Personen Zugang zu seiner Carsharing-Anwendung erhalten. Für sämtliche
Schäden oder Verletzungen der Geschäftsbedingungen, die durch den Missbrauch
des Appzugangs des Mitglieds entstehen, haftet das Mitglied im gesetzlichen
Rahmen.

§5 Buchung

Das Mitglied verpflichtet sich zur Zahlung von Nutzungskosten gemäß der
jeweils gültigen Preisübersicht, sowie der Teilnahmekosten gemäß der zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisübersicht. Tarifänderungen sind
nur gemäß §16 dieser AGB zulässig.

Vor jeder Nutzung des Fahrzeugs durch das Mitglied muss eine Buchung
durchgeführt werden. Fahrzeugnutzungen ohne entsprechende Buchung stellen
eine Straftat dar und können von SMS angezeigt werden. Unabhängig von
weitergehenden Schadensersatzforderungen ist das Mitglied in diesem Fall
verpflichtet, ein entsprechendes Nutzungsentgelt sowie eine Vertragsstrafe
gemäß aktueller Preisübersicht zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf
eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet. Überschneidungen mit
bereits erfolgten Buchungen sind nicht möglich.

Es steht dem Mitglied frei, erfolgreiche Buchungen im Rahmen der
Preisübersicht zu stornieren. Sollte das gebuchte Fahrzeug zu Beginn der
Buchungszeit nicht am angegebenen Platz zur Verfügung stehen und der Umstieg
auf ein gleichwertiges Fahrzeug nicht möglich sein, kann das Mitglied seine
Buchung stornieren.

§6 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen
Fahrzeugs

Das Mitglied darf das gebuchte Fahrzeug nur innerhalb des Buchungszeitraums
nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist unter Umständen möglich,
wenn dadurch keine Folgebuchungen von anderen Mitgliedern berührt werden.

Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat
das Mitglied zur üblichen Nutzungsgebühr zusätzlich ein Verspätungsentgelt zu
entrichten, dessen Höhe der aktuell geltenden Preisübersicht entspricht

§7 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis

Fahrberechtigt sind Personen, die ein gültiges, validiertes Mitgliedskonto in der
Carsharing App haben.

Das Mitglied ist verpflichtet, bei jeder Fahrt seinen gültigen Führerschein
mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen
Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin
enthaltenen Bedingungen gebunden. Sie erlischt bei Entzug oder Verlust der
Fahrerlaubnis unmittelbar. Über Wegfall oder Verlust der Fahrerlaubnis muss SMS
unverzüglich informiert werden.

Das Fahrzeug darf vom Mitglied an Dritte zur Nutzung weitergegeben werden,
wenn diese ebenfalls ein gültiges Mitgliedskonto bei SMS eingerichtet haben. Die
Fahrerlaubnis und Fahrtüchtigkeit des Dritten muss vom Mitglied zu jedem
Zeitpunkt der Fahrzeugnutzung sichergestellt sein. Andernfalls darf das Fahrzeug
keinem Dritten überlassen werden. Sofern kein Versicherungsschutz besteht,
haftet das Mitglied für alle Kosten und Schäden, die Dritte verursachen, denen er
die Fahrt ermöglicht hat.

§8 Behandlung der Fahrzeuge

Das Fahrzeug muss von allen Nutzern sorgfältig behandelt und ordnungsgemäß
gegen Diebstahl gesichert werden. Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck sind
in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Sollten diese nicht den Anforderungen
entsprechen, ist eine Fahrt mit dem Fahrzeug untersagt.

Im Interesse der Allgemeinheit ist auf eine umweltfreundliche und
rücksichtsvolle Fahrweise zu achten.

Das Rauchen in sämtlichen Fahrzeugen ist untersagt.

Dem Mitglied ist untersagt, Tiere mit in das Fahrzeug zu nehmen. Eine
Ausnahme ist gegeben, wenn sich die Tiere innerhalb einer geschlossenen, zum
Transport vorgesehenen Tierbox befinden, die im Kofferraum des Fahrzeugs
untergebracht ist.

Die Nutzung des Fahrzeugs zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen oder
Fahrzeugtests ist untersagt. Das Fahrzeug darf nicht zum gewerblichen Transport
von Personen- oder Gütern, sowie für Fahrschulungen verwendet werden.
Geländefahrten, die den Zustand und die Sauberkeit des Fahrzeugs über einen
normalen Rahmen hinaus gefährden, sind untersagt. Der Transport von leicht
entzündlichen, giftigen oder anderweitig gefährlichen Stoffen ist untersagt, wenn
haushaltsübliche Mengen überschritten werden. Die Teilnahme an politischen
Veranstaltungen jeder Art mit einem Fahrzeug von SMS ist untersagt. Sämtliche
Handlungen, die nicht dem normalen Gebrauch eines Fahrzeugs entsprechen und
vertraglich nicht anderweitig mit SMS geregelt wurden, sind untersagt.

Das Fahrzeug darf nicht unter der Einflussnahme von Alkohol, Rauschmitteln
oder Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, genutzt werden.

§9 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel

Das gebuchte Fahrzeug muss vom Mitglied vor Fahrtantritt auf sichtbare
Verunreinigungen, Mängel und Schäden geprüft werden. Diese müssen SMS vor
Fahrtantritt mitgeteilt werden. Bei Schäden und Mängeln, die von SMS nicht auf
der Buchungsoberfläche angegeben werden, ist der Fahrtantritt untersagt, sofern
die Fahrt nicht ausdrücklich von SMS nach Bekanntgabe der Schäden genehmigt
wurde.

§10 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Reparaturen

Unfälle, Schäden und Defekte, die während der Fahrt am Fahrzeug auftreten,
hat das Mitglied SMS unverzüglich mitzuteilen.

Unfälle müssen polizeilich aufgenommen werden. Das Mitglied ist verpflichtet,
außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen
Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der
Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Ein Schuldanerkenntnis,
Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung darf vom Mitglied bei
einem Unfall nicht abgegeben werden.

Reparaturen am Fahrzeug müssen von SMS genehmigt und in Fachwerkstätten
in Auftrag gegeben werden. SMS trägt die Kosten der Reparatur gegen Vorlage der
entsprechenden Rechnung, sofern das Mitglied nicht selbst für den entstandenen
Schaden haftet.

§11 Rückgabe des Fahrzeugs

Das Mitglied ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit
ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das
Fahrzeug im ursprünglichen Zustand mit mindestens 25% Batteriestatus bzw. mit
angeschlossenem Ladekabel und eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß
verschlossen an seinem definierten Stellplatz abgestellt ist und der
Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht ist. Die direkte
Weitergabe des Fahrzeugs an ein anderes Mitglied ist untersagt.

Bei erheblichen Verschmutzungen im Innen- oder Außenbereich des Fahrzeugs
ist das verantwortliche Mitglied dazu verpflichtet, ein Entgelt zu entrichten,
dessen Höhe im Einzelfall durch SMS bestimmt wird.

§12 Versicherungen

Alle Fahrzeuge sind haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert mit einer
Selbstbeteiligung von 300€. Mitversichert gilt Tierbiss in Voll- und Teilkasko mit
Folgeschäden bis 1000€, die Kollision mit allen Tieren und Unterschlagung des
Fahrzeugs.

Das Mitglied haftet für sämtliche Schäden, die während seiner Buchungszeit
auftreten, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat, begrenzt
auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in
jedem Schadensfall nur einmal zu erbringende Höchstsumme sind der
Preisübersicht zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende
Haftung bleibt hiervon unberührt.

Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen
plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgang sowie reine Bruchschäden,
beispielsweise ausgelöst durch eine Fehlbedienung des Fahrzeugs, gelten nicht als
Unfall. Für diese Schäden hat das Mitglied in voller Höhe einzutreten.

Ebenfalls nicht als Unfall gelten Schäden, die durch Diebstahl von offensichtlich
im Fahrzeug liegenden Wertgegenständen entstanden sind.

§13 Haftung von SMS

SMS haftet gegenüber dem Mitglied im Rahmen der Anmietung und Nutzung
eines Fahrzeugs nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch SMS
oder einem für die Abwicklung beauftragtem Dritten verursacht wurden oder für
die eine Halterhaftung gegeben ist.

SMS haftet gegenüber dem Mitglied nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob
fahrlässig durch SMS verschuldet wurden oder in Einzelfällen, in denen
Halterhaftung gilt. Für einfaches Verschulden haftet SMS nur für Schäden an
Gesundheit oder Leben. Im Übrigen haftet SMS nicht. SMS haftet insbesondere
nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Fahrzeug trotz Buchung nicht zur
Verfügung steht.

§14 Haftung des Mitglieds, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss

Das Mitglied haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Beschädigung,
Verlust und Entwendung eines Fahrzeugs von SMS, sowie bei Verletzung seiner
Pflichten, die sich aus der gemeinsamen Geschäftsbeziehung und gesetzlichen
Bestimmungen ergeben. Bei vorsätzlicher Beschädigung, Verlust oder Entwendung
eines Fahrzeugs durch das Mitglied oder eine von ihm beauftragte Person haftet
das Mitglied in voller Höhe des Schadensersatzes, einschließlich möglicher
Schadennebenkosten. Im Fall einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haftet das
Mitglied in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis.

Das Mitglied verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe laut aktueller
Preisübersicht, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt oder wenn er ein
Fahrzeug einem Dritten überlässt, der nicht von ihm als fahrberechtigt nach §7
dieser AGB beauftragt wurde. Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu
ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die
Schadenersatzforderung angerechnet.

SMS steht es frei, einzelne Mitglieder aufgrund von vertragswidrigem Verhalten
von der Mitgliedschaft zu entbinden und die Nutzung der Fahrzeuge von SMS zu
untersagen.

§15 Entgelt, Lastschriftmandat, Zahlungsverzug

Die Höhe der Fahrtkosten, Kosten für Abonnements und weiteren Entgelte
ergibt sich aus der Preisübersicht, die auf der Homepage carsharing-lehrte.de
eingesehen werden kann. Es gilt immer die Preisübersicht, die zum Zeitpunkt der
Nutzung einer Leistung durch das betroffene Mitglied gültig war. Für die
Bezahlung von darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Interesse des Mitglieds
erbracht werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern keine andere
Vereinbarung getroffen wurde.

Änderungen an der Preisübersicht werden dem Mitglied fristgerecht mitgeteilt.
Die Kosten, die in der aktuell gültigen Preisübersicht aufgeführt werden, gelten
mit Buchung eines Fahrzeuges als akzeptiert.

Änderungen der Entgelte für Leistungen, die von Mitgliedern üblicherweise
dauerhaft in Anspruch genommen werden (beispielsweise Vielfahrer Abonnements), werden dem Mitglied 2 Monate vor Wirksamwerden schriftlich
mitgeteilt. Sie gelten als akzeptiert, wenn das Mitglied seine Ablehnung nicht bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens schriftlich mitgeteilt hat. Es steht dem Mitglied frei, betroffene Langzeitleistungen bei einer Erhöhung der Entgelte bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens fristlos zu kündigen.

Das Mitglied erteilt SMS eine Ermächtigung zum Einzug aller mit der
Mitgliedschaft zusammenhängenden fälligen Beträge von seinem Konto. Zwischen
dem Tag des Zugangs der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrags liegt
eine Frist von 5 Werktagen, während derer das Mitglied berechtigt ist, die
Richtigkeit des Rechnungsbetrages zu überprüfen. Wird der eingezogene Betrag
von der Bank zurückbelastet und hat das Mitglied diesen Umstand zu vertreten,
bezahlt er die Bankkosten.

Bei Zahlungsverzug ist SMS berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach
gesetzlichen Regelungen zu erheben.

§16 Kündigung, Beendigung des Vertrags

Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied als auch von SMS mit einer Frist von sechs
Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.

SMS behält sich vor, die Mitgliedschaft bei erheblichen Verstößen gegen die
geltenden Vertragsbedingungen außerordentlich und fristlos zu kündigen

§17 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung

SMS kann Dritte mit Aufgaben beauftragen, die sich aus der Mitgliedschaft
ergeben. Von SMS beauftragte Dritte sind im Einzelfall dazu berechtigt,
Rechnungen in eigenem Namen zu stellen und Beträge vom Konto des Mitglieds
abzubuchen, sofern eine Einzugsermächtigung des Mitglieds vorliegt. Zahlungen
an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für das Mitglied SMS
gegenüber.

§18 Änderung der AGB

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mitglied spätestens
zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Die
Zustimmung des Mitglieds gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat.

§19 Datenschutz

Das Mitglied kennt die beigefügte Datenschutzerklärung und erkennt diese an.

Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass seine Daten zur Durchführung der
Mitgliedschaft elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

SMS darf personenbezogene Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes
an Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden weitergeben.

Falls SMS oder das Mitglied Leistungen von Dritten nach §18 dieser AGB in
Anspruch nimmt, wird SMS an den Dritten die zur Erledigung seiner Aufgabe
notwendigen personenbezogenen Daten des Mitglieds weitergeben. Die
schutzwürdigen Belange des Mitglieds dürfen dadurch nicht beeinträchtigt
werden.

Im Übrigen ist eine Datenverarbeitung und -weitergabe nur auf Grundlage der
geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig.

§20 Schufa


SMS behält sich vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene
personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und
Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes
Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG,
Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser
Übermittlung sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe
f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage
von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur
Wahrung berechtigter Interessen von SMS oder Dritten erforderlich ist und nicht
die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die
den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der
Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur
Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des
Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und
verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren
Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf.
weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der
Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung
der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen

zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art.
14 DS-GVO (siehe Anlage zur Datenschutzerklärung) entnommen oder online
unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

§21 Gerichtsstand

Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht.

Ist das Mitglied ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und
ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes
zuzurechnen, so kann SMS dieses Mitglied an dem für den Sitz von SMS
zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen;
dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlichrechtliche Sondervermögen. SMS kann von diesem Mitglied nur an dem für den
Sitz von SMS zuständigen Gericht verklagt werden.

§22 Gültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Preisliste,
Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im
Übrigen nicht.

Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen Mitglied und der SMS sind
nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

§ 23 Verbraucherschlichtung


Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Der Anbieter wird
nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

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